Vergleich des Anforderungsniveaus
In der Abbildung 1 ist der maximal zulässige Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnraum für die drei häufigsten Haustypen dargestellt. Um Umweltresourcen zu schonen, ist mit jeder neuen Wärmeschutzverordnung die Energiemenge reduziert worden.
Heizwärmebedarf in kWh
pro m² im Jahr
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Wärmeschutz V 82
(Heizenergiebedarf)
Wärmeschutz V 82
(Heizwärmebedarf)
Wärmeschutz V 95
(Heizenergiebedarf)
Wärmeschutz V 95
(Heizwärmebedarf)
Energieeinsparverordnung
(Heizenergiebedarf)
A/V
(Verhältnis der Wohnfläche A zu
dem umbauten Raum V)
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Bild 1: Entwicklung des Anforderungsniveaus von der 2 Wärmeschutzverordnung
bis zur Energieeinsparverordnung
Die wichtigsten Neuerungen:
bei Gebäuden mit normalen
Innentemperaturen ENEV Anhang 1 ,Nr 1 und 2)
Ziel: Minimaler Primärenergiebedarf in Abhängigkeit des A/V
Verhältnis
bei Berücksichtigung von
- Wärmebrücken
- Dichtheit und Mindestluftwechsel
- Wärmegewinnen aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- regenerativen Energieanlagen
- Aneinander gereihte Bebauung
- Grösse der Fensterfläche im Verhältnis zur Wand
- Sommerlicher Wärmegewinn und Kühlleistung
Nachweise:
- Jahres Primärenergiebedarf auf der Basis von
- Jahresheizwärmebedarf
- Spezifischer Transmisssionswärmeverlust , bezogen auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche
- Energiebedarfsausweis entsprechend Allgemeiner Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung
Für Wohngebäude kann der Jahres_Primärenergiebedarf nach dem vereinfachten
Verfahren (ENEV Anhang 1 Nr. 3) ermittelt werden.
mit niedrigen Innentemperaturen
Ziel: Minimalster Transmissionswärmeverlust
in Abhängigkeit vom A/V Verhältnis
Nachweise:
- Spezifischer Transmisssionswärmeverlust , bezogen auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche
- Wärmebedarfsausweis nach vereinfachten Verfahren
kleine Gebäude mit weniger als 100 m³ (EnEV Anhang 3)
Ziel: Minimalste Were für
alle Durchgangskoeffizienten für alle relevanten Bauteile
bei Berücksichtigung von::
- Gebäudedichtheit und Mindestluftwechsel
Nachweise: Bauteilberechnungsverfahren für
- Aussenwände
- Fenster, Fenstertüren, Dachfenstert
- Aussentüren
- Decken, Dächer, Dachschrägen
- Wände und Decken gegen unbeheiztes Erdreich
- Vorhangfassaden
- Energiebedarfsausweis entsprechend Allgemeiner Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung
Zusammenfassung:
- Einführung des Energiepasses
mit der Angabe des Primärenergiebedarfes bei verplichtender Ausweisung
des Endenregiebedarfes
- strengere Grenzwerte für
den baulichen Wärmeschutz
- Berücksichtigung des Primärenergiebedarfes
unter Einbeziehung des Warmwasserbereitstellung
Im unteren Bild sind die Grenzwerte
der Wärmedurchgangskoeffizienten für ein Gebäude mit normalen Innentemperaturen
dargestellt.Das höhere Anforderungsnivou wird besonders in den niedrigeren
Grenzwerten für Fenster und Aussenwände deutlich, die einen höheren
baulichen Wärmeschutz erfordern.
Bild 2: Vergleich der Wärmedurchgangswerte zwischen der EnEV und der WSVO
1995