| Erneuerungspflicht von Heizkesseln (Öl oder Gas und einer Leistung zwischen 4 - 400 kW), die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden.* Die BIMSCHV bleibt unverändert erhalten! | Ausnahme -Niedertemperatur und Brennwertkessel Nachrüstplicht bis 31.12.2008 |
| Ungedämmte ‚zugängliche Wärmeverteilungs-und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befindet müssen gedämmt werden. | Nachrüstplicht bis 31.l2.2OO6 |
| Oberste Geschoßdecken beheizter Räume müssen gedämmt werden. Maximaler U-Wert: 0,30 Watt/m2 *K | Nachrüstplicht bis 31.12.2006 |
| vorhandene Heizungsanlagen müssen eine Regelung mit Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße ausgerüstet sein, | Nachrüstplicht sofort |
| vorhandene Heizungsanlagen müssen mit einer zeitabhängigen Steuerung ausgerüstet sein | Nachrüstplicht sofort |
| vorhandene Heizungsanlagen müssen mit mit einer raumweisen Regelung ausgestattet sein (Thermostatventile) | Nachrüstplicht sofort |
| Pumpen in Heizkreisen mit mehr als 25 kW müssen gegen selbstregelnde Pumpen ersetzt werden. | bei Ersatz oder Neueinbau |
| Zirkulationspumpen müssen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein-und Ausschaltung ausgestattet sein. | bei Ersatz oder Neueinbau |
| bei der Änderung von Außenbauteilen von jeweils mehr als 20% gleicher Orientierung müssen die Werte der neuen EnEV für alle Bauteile eingehalten werden. | Moderniesierung/ Rekonstruktion |
| Energiebedarfsausweis ist auszustellen, wenn mindestens 3 Änderungen(Außenwand,Fenster,Türen,Decken,Dächer oder wenn Wände/Decken gegen ungeheiztes Erdreich angrenzen) in Verbindung mit einem Kesselaustausch (auch Umstellung auf einen anderen Energieträger) durchgeführt werden. | Moderniesierung/ Rekonstruktion |